Kinderkrippe:
Die Kinderkrippe Petting ist eine Einrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Petting. Sie dient als Einrichtung im Bereich der Erziehung und Bildung der Kinder. Die Kinderkrippe unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, bietet kindgemäße Bildungsmöglichkeiten und gewährt allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen. Die Persönlichkeitsentfaltung und die sozialen Verhaltensweisen werden gefördert. Darüber hinaus hat die Krippe die Aufgabe, den Kindern den Übergang zum Kindergarten zu erleichtern. Unsere pädagogische Arbeit kann nur dann erfolgreich sein, wenn sich Elternhaus und Kinderkrippe in vertrauensvoller Zusammenarbeit und engem Kontakt gegenseitig unterstützen. Die eigentliche Grundlage für eine gute Kinderkrippe ist die Liebe zu den Kindern und die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Eltern mit der Kinderkrippe und untereinander. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann wird aus einer „Kinderbetreuungseinrichtung“ eine liebevolle Kinderkrippe, ein Ort an dem sich die Kinder wohl fühlen, ihre Fähigkeiten entwickeln können. Wir haben eine neue Kinderkrippe mit 3 Gruppen in Petting gebaut. Unsere Kinder unter drei Jahren werden dort liebevoll betreut. Mein Dank gilt unserem Kinderkrippenpersonal,dem Elternbeirat und allen die sich für unsere neue Kinderkrippe und damit zum Wohl unserer Kinder einsetzen.
Beschreibung der Kinderkrippe:
Es gibt 3 Gruppenräume mit eigenem Sanitärbereich, Schlafraum und Abstellraum. Einen Essensraum mit Küche und einem Bewegungsraum. Büro und Personalraum mit extra Küche. Zwei Personalsanitärräume und einen Putz- und Waschraum. Ein großer Außenbereich mit vielen Spielgeräten.
Aufnahme in die Kinderkrippe:
Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren (Stichtag 1. September, dh. in Kinderkrippen werden Kinder ab dem Alter von einem Jahr bis zum Ende des Kindertageseinrichtungsjahres betreut, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird).
Alle Kinder, die im Laufe des Krippenjahres aufgenommen werden sollten, sind beim Anmeldetermin anzumelden. Besteht der Wunsch ein Kind nicht im September zu schicken, bleibt ein Anrecht auf den Platz zu einem späteren Zeitpunkt nur bestehen, wenn er nicht vorher für ein Kind gebraucht wird. Wird ein Platz nicht beansprucht, ist dieser 4 Wochen vorher abzumelden.