Bekanntmachung: Beschluss über die Auslegung des geänderten Bebauungsplanes Schönram Süd-Ost (§ 10 Abs. 3 BauGB)

Bekanntmachung über die Auslegung des geänderten Bebauungsplanes Schönram Süd-Ost (§ 10 Abs. 3 BauGB)

Der Gemeinderat hat am 14.02.2025 die von Architektin Eva Weber ausgearbeitete Änderung des Bebauungsplanes für die Fl. Nr. 1061/42, 1061/43 und 1061/47 der Gemarkung Ringham in der Fassung vom 10.02.2025 mit Begründung als Satzung beschlossen.

Der Änderungsplan liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Hauptstraße 34, 83367 Petting während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso können die Unterlagen vom Internetauftritt der Gemeinde Petting www.gemeinde-petting.de unter dem Menüpunkten „Rathaus/Bauamt/Laufende Verfahren“ heruntergeladen werden. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen einer Satzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung des in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, oder im Falle von Abwägungsmängeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristge­mäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemeinde Petting

Petting, 17.02.2025

gez.

Karl Lanzinger

  1. Bürgermeister

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