Bekanntmachung – Änderung des Bebauungsplans Schönram SO – Stellungnahme im Verfahren nach § 13a BauGB

Bekanntmachung über die Änderung des Bebauungsplans Schönram SO im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 1061/42, 1061/43 und 1061/47, Gemarkung Ringham (nach § 3 Abs. 2 bzw. § 13a Abs. 3 BauGB) ////// Der Gemeinderat hat am 19.12.2024 beschlossen für die Fl. Nr. 1061/42, 1061/43 und 1061/47, Gemarkung Ringham den Bebauungsplan zu ändern. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Um-weltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt werden. Ein Planentwurf ist von Architektin Eva Weber, Petting, ausgearbeitet worden. Er liegt in der Zeit vom 07.01.2024 bis 07.02.2024 im Rathaus der Gemeinde Petting, Hauptstraße 34, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewie-sen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück-sichtigt bleiben können. Diese Bekanntmachung sowie die Pläne mit allen oben beschriebenen Unterlagen können auch auf der gemeindli-chen Homepage www.gemeinde-petting.de unter Bekanntmachungen abgerufen werden. Gemeinde Petting Petting, den 30.12.2024 gez. Karl Lanzinger 1. Bürgermeister

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BPlan-Ä_Schönram_Lindlschmiedstraße 27 u 37_Begründung_241122

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