Bekanntmachung: Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Gemeinderat folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 08.12.1980 (Amtsblatt der VG Waging, Nr. 31/1980 vom 12.12.1980) zuletzt geändert mit Satzung vom 18.02.2015 (Amtsblatt der Gemeinde Petting Nr. 3/2015 vom 20.02.2015):

 

  • 1 Änderungen
  • 5 erhält folgende Fassung:

Abs. 1:

“Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2025

für den ersten Hund 60 €

für den zweiten Hund 100 €

für jeden weiteren Hund 120 €.”

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

Abs. 2:

Für Kampfhunde im Sinne des Art. 37 LSTVG vom 17.11.1956 (GVBl.  S. 261/56), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718), beträgt die Steuer 800 € jährlich.

 

  • In § 6 Abs. 1 Nr. 2 werden die Worte „Brauchbarkeitsprüfung nach § 58 der Landesverordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10 Dezember 1968 (GVBl S. 343)“ durch folgende Worte ersetzt:

„Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes
(AVBayJG), vom 1. März 1983, (GVBl. S. 51)“

 

 

  • 2 Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am 01.07.2024 in Kraft.

 

Petting, den 14.06.2024

Erster Bürgermeister

Karl Lanzinger

Änderungssatzung Hundesteuer 2024

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer_Fassung 2024

Weitere Beiträge: