Öffentliche Veranstaltungen und Gestattungen
- Veranstaltung mindestens 4 Wochen vorher in der Gemeindeverwaltung anmelden
- Fragebogen der Polizei ausfüllen
- Beginn u. Ende der Veranstaltung festlegen
- Zelt anmelden (muss vom LRA abgenommen werden)
- Anzeige einer Veranstaltung mit mehr als 200 Personen in Räumen, die nicht als Versammlungsstätten genehmigt sind – muss vom Landratsamt genehmigt werden
Veranstaltungsanzeige
Zur Genehmigung aller öffentlichen Veranstaltungen in Petting drucken Sie bitte das Formular aus und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Petting zurück.
Auflagen zum
Ende der Musik: 01:00 Uhr
Ende des Ausschanks: 01:30 Uhr
Ende der Veranstaltung: 02:00 Uhr
Der Beginn und das tatsächliche Ende der Veranstaltung sind telefonisch bei der Polizei zu melden. Tel. 08682 89880.
Jugendschutz
Die Bestimmungen zum Jugendschutz sind zu beachten. Es muss insbesondere sichergestellt sein, dass minderjährige Personen keine Branntweinerzeugnisse erhalten. Dazu ist der Barbereich vom restlichen Veranstaltungsgelände abzutrennen und darauf zu achten, dass Branntweinerzeugnisse nicht von volljährigen Personen an Minderjährige weitergegeben werden. Für die Einhaltung ist ein extra zu bestellender Jugendschutzbeauftragter verantwortlich.
Verkehr
Die Zufahrtswege für Rettungsdienst und Feuerwehr sind freizuhalten. Der Parkplatz ist zu überwachen. Insbesondere muss ein Alkoholkonsum dort unterbunden werden.
Ordnungsdienst
Die Ordnerzahl wird auf 1 Ordner je 100 Besucher festgelegt, die Ordner müssen volljährig sein und es gilt für sie während der ganzen Veranstaltung ein Alkoholverbot. Die Ordner dürfen nicht mit weiteren Arbeiten beschäftigt werden.
Rettungsdienst
Für eine schnelle und kompetente 1. Hilfe-Leistung ist zu sorgen. Eine schnelle Alarmierung des Rettungsdienstes muss gewährleistet sein.
Ansprechpartner
Agnes Parzinger
Birgit Öllerer
Rebecca Rackerseder