Bekanntmachung: Änderung der Satzung zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten Petting

Aufgrund des Artikel 16 und 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) beschließt der Gemeinderat folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten

  • 1 Änderungen

Die Satzung zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Gemeinde Petting vom 23.04.2009 wird wie folgt geändert:

  • 1 erhält folgende Fassung:

 

„Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Petting verdient gemacht haben oder hervorragende sportliche, schulische oder berufliche Leistungen erbracht haben, können durch die Verleihung

  1. a) des Ehrenbürgerrechts
  2. b) der Bürgermedaille
  3. c) der Sportmedaille
  4. d) oder die Anerkennung schulischer oder beruflicher Leistungen

nach Maßgaben der folgenden Bestimmungen geehrt werden.“

 

  • 3 erhält folgende Fassung:

„1) Als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um die Gemeinde Petting im kommunalen, kulturellen, wirtschaftlichen, technischen oder karitativen Bereich, wird die Bürgermedaille verliehen. Der Begriff „hervorragende Verdienste“ ist eng auszulegen, damit der besondere Wert der Auszeichnung erhalten bleibt. Über die Verleihung beschließt der Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit.

2) Die Bürgermedaille wird auch verliehen an Persönlichkeiten, die sich ehrenamtlich für die Gemeinde Petting, durch ihre langjährige Mitgliedschaft in der Vorstandschaft der Vereine und örtlichen gemeinnützigen Organisationen verdient gemacht haben.

Diese Ehrung wird den Personen zuteil, die mindestens 25 Jahre der engeren Vorstandschaft als 1. oder 2. Vorsitzender, Kassier oder Schriftführer angehören oder seit 35 Jahren in der satzungsgemäß erweiterten Vorstandschaft tätig sind. Bei dieser zweiten Möglichkeit werden auch Zeiten in der engeren Vorstandschaft anerkannt, soweit diese alleine für eine Ehrung nicht ausreichen.

Die Ehrung wird aber auch Personen zuteil, die sich ehrenamtlich über Jahre hinweg in besonderer Weise eingesetzt haben, ohne einer Vorstandschaft anzugehören oder ohne die festgesetzten Zeiten zu erreichen.

Tätigkeiten in verschiedenen Vereinen werden zusammengezählt, soweit sie nicht im selben Zeitraum ausgeführt wurden.

Die Vereine melden alle Personen, welche in der Vorstandschaft mitgewirkt haben oder noch tätig sind. Die Zeiten werden von der Gemeinde erfasst und zusammengezählt.

3) Die Bürgermedaille der Gemeinde Petting enthält auf der Vorderseite das Wappen und den Schriftzug „Bürgermedaille Gemeinde Petting“ und auf der Rückseite den Schriftzug „Für besondere Verdienste“. Der Name der Person wird jeweils eingraviert. Zu der Bürgermedaille wird jeweils eine zweckspezifische Urkunde mitausgehändigt, die die Verdienste erwähnt.“ 

  • 4 erhält folgende Fassung:

1) Die Verleihung der Sportmedaille erfolgt auf Grund hervorragender sportlicher Leistungen an Mitglieder und Mannschaften von Sportvereinen oder Schulen mit Sitz in der Gemeinde Petting oder an ortsansässige Sportler. Die silberfarbene Medaille wird mit einer entsprechend farbig passenden Urkunde (Gold/Silber/Bronze) ausgehändigt, und zwar

  1. a) in Gold für Platzierungen auf den Rängen eins bis zehn bei Deutschen Meisterschaften und gleichrangigen oder höherwertigen Meisterschaften und Veranstaltungen sowie für die Teilnahme an offiziellen Europa-/Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen;
  2. b) in Silber für Platzierungen auf den Rängen eins bis fünf bei Bayerischen Meisterschaften und gleich- bzw. höherrangigen Meisterschaften unter der Bundesebene (z.B. süddeutsche Meisterschaften);
  3. c) in Bronze für Platzierungen auf den Rängen eins bis drei bei Bezirksmeisterschaften (Oberbayern) und gleichrangigen Meisterschaften und Veranstaltungen.

Die Sportmedaille (Gold) erhält auch, wer die Voraussetzungen für die Medaille in Silber auf Grund von Einzelleistungen drei Mal, die Medaille in Silber, wer die Voraussetzungen für die Medaille in Bronze auf Grund von Einzelleistungen drei Mal erfüllt hat.

2) Durchführungsbestimmungen:

Die Verleihung erfolgt aufgrund eines Vorschlags der Sportvereine, der Schule oder eines Mitglieds des Gemeinderates durch Beschluss des Gemeinderats oder des von diesem bestimmten Ausschusses. Vorschläge sollen jeweils bis zum 15. September für das vergangene Jahr bei der Gemeinde eingereicht werden.

Der Gemeinderat befindet über die Gleichwertigkeit sportlicher Leistungen mit einer der in Absatz 1 aufgeführten Kategorien, wenn eine eindeutige Zuordnung an Hand der Kriterien nicht möglich ist.

Falls Mannschaften ausgezeichnet werden, wird die Medaille an jedes Mitglied vergeben.

3) Urkunde und Medaille:

Der Sportler erhält eine Sportmedaille mit Urkunde in Gold, Silber oder Bronze, die in einer Samtbox aufbewahrt ist. Die Vorderseite enthält das Wappen der Gemeinde mit dem Schriftzug “Gemeinde Petting”. Auf der Rückseite ist sie mit einem umlaufenden Lorbeerkranz verziert und enthält den Schriftzug “Sportlerehrung für herausragende Leistungen”. Zusätzlich zur Medaille wird eine Verleihungsurkunde je nach Leistung in Gold, Silber oder Bronze ausgehändigt, die die Details der Leistung enthält.“

 

  • 2 Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am 01.09.2024 in Kraft.

Petting, den 29.07.2024

 

Erster Bürgermeister

Karl Lanzinger

Änderungssatzung der Satzung zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten Petting

Weitere Beiträge: