Wahlen

Landratswahl im Landkreis Traunstein: Stichwahl am 13. Juli 2025

Bei der heutigen Landratswahl im Landkreis Traunstein hat keine Bewerberin und kein Bewerber die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht. Damit kommt es gemäß den Vorgaben des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen: Martin Lackner (CSU) und Andreas Danzer (Freie Wähler)

Die Stichwahl findet am Sonntag, 13. Juli 2025, statt. Wahlberechtigt sind wieder alle deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Monaten im Landkreis Traunstein wohnen und die bereits beim ersten Wahlgang wahlberechtigt waren. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können ab sofort über die Wohnsitzgemeinden beantragt werden. Wer bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mitbeantragt hat, erhält diese automatisch zugestellt.

Vorläufiges Ergebnis der Landratswahl am 29. Juni 2025:

  • 01: CSU – Martin Lackner: 32,9 % (19.968 Stimmen)
  • 02: FREIE WÄHLER – Andreas Danzer: 20,1 % (12.179 Stimmen)
  • 03: SPD – Christian Kegel: 14,4 % (8.752 Stimmen)
  • 04: Miteinander für unseren Landkreis – Hans Wembacher: 9,7 % (5.863 Stimmen)
  • 05: AfD – Sebastian Gruttauer: 9 % (5.441 Stimmen)
  • 06: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sepp Hohlweger: 7,7 % (4.645 Stimmen)
  • 07: Bayernpartei – Heinz Wallner: 2,6 % (1.585 Stimmen)
  • 08: Die Linke – Johann Martz: 2,0 % (1.207 Stimmen)
  • 09: ÖDP – Dr. Ute Künkele: 1,7 % (1.044 Stimmen)

Die Wahlbeteiligung lag bei 42,4 %. Auf der Website des Landratsamts können Sie sich auch über die Wahlergebnisse in den einzelnen Kommunen informieren.

Das amtliche Endergebnis wird vom Kreiswahlausschuss am Dienstag, 1. Juli 2025, um 09:00 Uhr im Landratsamt Traunstein in öffentlicher Sitzung festgestellt.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Wahlen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene. Wir stellen Ihnen die relevanten PDF-Dateien zur Kommunalwahl zur Verfügung und bieten Ihnen eine externe Verlinkung zu den Wahlseiten des Landkreises, auf denen Sie Informationen zu Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkswahlen sowie zu Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden finden.

Die Kommunalwahl ist von großer Bedeutung für unsere Gemeinde, und wir möchten sicherstellen, dass Sie Zugang zu allen relevanten Unterlagen haben. Hier können Sie die entsprechenden PDF-Dateien herunterladen, um sich über die Kandidaten und ihre Programme zu informieren.

Darüber hinaus möchten wir Sie ermutigen, auch an anderen wichtigen Wahlen teilzunehmen, die unser Land und Europa beeinflussen. Über die externe Verlinkung gelangen Sie zu den offiziellen Wahlseiten des Landkreises, auf denen Sie umfassende Informationen zu Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkswahlen sowie zu Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden finden.

Wir möchten Sie ermutigen, von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen und Ihre Stimme bei den verschiedenen Wahlen zu erheben. Jede Wahl bietet Ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft mitzuwirken.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den kommenden Wahlen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Die Gemeinde Petting weist darauf hin, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 Halbsatz 1 BMG). Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht dies nicht erneut zu tun; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die erstmals von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit der Meldebehörde schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:

Gemeinde Petting, Einwohnermeldeamt, EG, Hauptstraße 34, 83367 Petting
E-Mail: agnes.parzinger@gemeinde-petting.de  /// birgit.oellerer@gemeinde-petting.de

Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
sowie Mittwoch zusätzlich von 13.00 – 18.00 Uhr

Petting, den 09.03.2021

gez.
Karl Lanzinger
1. Bürgermeister

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